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Versteuerung Elektro-Dienstwagen – Alles Wissenswerte 

Mit einem Elektro-Dienstwagen kann man nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch deutliche Vorteile bei der Versteuerung erzielen. Das gilt einerseits für Arbeitgeber, daneben aber auch für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. In unserem Beitrag erklären wir dir nicht nur, wie man einen Elektro-Dienstwagen richtig versteuert, sondern zeigen auch wichtige Unterschiede zu den Verbrennern auf.

So ist es dir nach dem Lesen möglich, eine fundierte Entscheidung zur Art und Versteuerung deiner Dienstwagen zu treffen.

Wie wird ein Elektro-Dienstwagen versteuert?

Wenn du einen Elektro-Dienstwagen versteuern möchtest, kannst du damit von deutlichen finanziellen Vorteilen gegenüber der Versteuerung eines Pkws mit Verbrennermotor profitieren. Letztere unterliegen nämlich der Ein-Prozent-Regel. Hier zunächst eine Übersicht über die verschiedenen Regelungen bei Dienst-E-Autos, aus denen sich Steuervorteile ergeben:

  • Elektro-Firmenwagen bis zu 70.000 Euro: monatliche Versteuerung von etwa 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.
  • Elektro-Firmenwagen über 60.000 Euro: monatliche Versteuerung von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises
  • Plug-in-Hybride mit elektrischer Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer: monatliche Versteuerung von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises
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Welche Unterschiede gibt es zu Verbrennern?

Wer als Beschäftigte/r ein Elektroauto als Dienstwagen erhält, profitiert im direkten Vergleich mit konventionellen Verbrennern von einem Steuervorteil. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Bruttolistenpreis bis Ende 2023 höchstens 60.000 Euro betragen durfte und zum 1. Januar 2024 auf 70.000 Euro erhöht wurde. Das Fahrzeug muss dann monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. 

Elektrofahrzeuge, die einen Bruttolistenpreis von mehr als 70.000 Euro aufweisen, werden mit 0,5 Prozent versteuert, während es bei Verbrennern ein Prozent sind. 

Für welche Fahrzeuge gilt die 0-25-Prozent-Versteuerung?

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass man beim Fahren eines E-Autos als Dienstwagen einen stark reduzierten Steuersatz zahlt.

Die Rede ist vom „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, welches der Einfachheit halber auch als „Wachstumschancengesetz“ bezeichnet wird. Wichtig zu wissen ist, dass dieses viele kleine Veränderungen bereits geltender Gesetze zusammenfasst. Unter anderem legt die Ampelkoalition darin fest, wie mit Anpassungen auf steuerlicher Seite „die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessert“ werden sollen. 

Laut Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG), konkret Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG, wird geregelt, wie privat genutzte Dienstwagen für Arbeitnehmer/innen als geldwerter Vorteil besteuert werden, wenn diese kein Fahrtenbuch führen. Weiterhin sind darin die Vorteile aufgeführt, von denen Nutzer/innen rein elektrisch angetriebener Autos und Plug-in-Hybriden profitieren. 

Bis zum Jahresende 2023 galt der Status quo, der besagte, dass beim privaten Fahren von Dienstwagen mit reinen Verbrenner-, Mild- oder Standard-Hybridantrieben und ohne die Führung eines Fahrtenbuchs, monatlich pauschal ein Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil gezahlt werden musste. 

Um künftig auch teurere E-Autos als Dienstwagen attraktiv zu machen, wollte die Bundesregierung den als Grundlage dienenden Bruttolistenpreis im Rahmen des neuen „Wachstumschancengesetzes“ um 20.000 Euro erhöhen (von 60.000 auf 80.000), was eine höhere Nachfrage begünstigen sollte. 

Anstatt 20.000 Euro Erhöhung wurden es jedoch nur 10.000 Euro. So wurde die Bemessungsgrundlage mittlerweile auf 70.000 Euro angehoben. Die Steuererleichterung für Dienstwagenfahrer/innen gilt dabei rückwirkend zum 01.01.2024.

Wie lange gilt die 0-25-Prozent-Regelung für Elektroautos?

Bei der Versteuerung Dienstwagen Elektro ist zu beachten: Diese steuerliche Begünstigung gilt für alle E-Autos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen zum Einsatz kamen und läuft noch bis zum 31. Dezember des Jahres 2030. 

Wie wird die THG-Quote versteuert?

Durch den Antrieb mit Strom beim E-Auto kommt es zur CO2-Emissionseinsparung. Dafür können Halter/innen von Elektroautos eine Prämie erhalten, wenn sie den sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel nutzen. Wir verraten im Folgenden, wie das funktioniert und wie viel Geld man dafür bekommen kann. 

Seit dem Jahr 2022 ist es Halter/innen reiner Elektrofahrzeuge möglich, Gebrauch von der mit ihrem Ladestrom verbundenen CO2-Ersparnis zu machen, um sie dem Handel mit Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Im Gegenzug dafür können sie Prämienzahlungen erhalten. 

Grundsätzlich ist es jedem möglich, am THG-Quotenhandel teilzunehmen: egal, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen zählt. Somit können sowohl private Halter/innen von E-Fahrzeugen als auch professionelle Betreiber/innen von Pkw-, Nutzfahrzeug- oder Busflotten ihre THG-Quote verkaufen. 

Einen Anspruch darauf hat dabei immer der oder die im Fahrzeugschein hinterlegte/r Halter/in. Somit benötigt man als Nachweis zur Berechtigung zum Quotenverkauf ausschließlich eine Kopie des Fahrzeugscheins eines im Inland zugelassenen E-Fahrzeugs. 

Wie viel genau man für die THG-Quote eines E-Autos oder -Motorrads bekommt, ist abhängig vom schwankenden Markt.  

Prämienzahlungen, die man als Halter/in von Elektrofahrzeugen aus dem Verkauf der THG-Quote erhält, sind mitunter steuerpflichtig. Ausschlaggebend dafür ist, ob es sich um ein Fahrzeug im Betriebs- oder Privatvermögen handelt. Hier eine Übersicht zum besseren Verständnis: 

  • Betriebsvermögen: Alle erhaltenen Zahlungen sind Betriebseinnahmen und müssen somit als Teil des Gewinns versteuert werden. 
  • Privatvermögen: In diesem Fall kann der Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zugeordnet werden. Somit sind die erhaltenen Zahlungen als privat einzustufen und unterliegen auch nicht der Einkommensteuer. 
  • Dienstwagen: Wird ein betriebliches Fahrzeug an Arbeitnehmer überlassen, handelt es sich meist beim Arbeitgeber um den Fahrzeughalter. Somit steht diesem auch eine eventuelle Prämie zu und es ergeben sich für Arbeitnehmer keine lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen. Tritt jedoch der Sonderfall ein, dass der Arbeitnehmer die Prämie vereinnahmt, da er selbst Fahrzeughalter ist, beziehungsweise, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bestätigung für den Quotenhandel erteilt, liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Allgemein gilt für die Besteuerung von Dienstwagen: Sofern die Fahrtenbuchmethode Anwendung findet oder eine Kostendeckelung greift, werden durch die Prämie die Gesamtkosten des Fahrzeuges gemindert. Dies bedeutet wiederum, dass sich in diesen Fällen der steuerpflichtige Nutzungsvorteil aus der Fahrzeugüberlassung reduziert. 

Wann lohnt sich ein Elektro-Firmenwagen?

Die Verwendung von Elektro-Fahrzeugen als Firmenwagen kann sich aus verschiedenen Gründen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer lohnen. Die wichtigsten Vorteile haben wir hier für dich zusammengetragen. 

Werden E-Autos auch 2024 noch gefördert?

Bis Ende 2022 konnte man bei der Neuzulassung eines Elektroautos noch von üppigen Gesamtförderungen profitieren (bis zu 9.000 Euro). Im Jahr 2023 waren es hingegen nur noch bis zu 6.750 Euro und mit Beginn des Jahres 2024 wurden die Förderungen nochmals um ein Drittel reduziert. 

Nach heutigem Stand soll die E-Auto-Förderung mit dem Jahr 2025 auslaufen. Somit solltest du das aktuelle Jahr nutzen, um nochmal von den staatlichen Förderungen für E-Autos zu profitieren.

Was ist die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen?

Bei der 0,5-Prozent-Regelung handelt es sich um eine Steuerersparnis. Diese gilt für dienstliche Elektroautos und Hybride, die von Halter/innen auch privat genutzt werden. Während sich der geldwerte Vorteil bei Verbrennern, wie Diesel- und Benzinfahrzeugen, mit einem Prozent vom Listenpreis versteuert, halbiert sich die Steuerlast, sofern es sich um einen Hybriden oder ein Elektroauto handelt. 

Wie lange gilt die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid noch

Bis zum Jahr 2030 soll die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb im Rahmen der 0,5- und 0,25-Prozent-Regelung noch gewährleistet sein.

Welche Hybrid Autos fallen 2024 unter die 0,5-Prozent-Regelung? 

Die 0,5-Prozent-Regelung tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Mindestanzahl an Kilometern, die rein elektrisch zurückgelegt werden können: 60 Kilometer 
  • Alternativ: Fahrzeug hat einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer

FAQ

Nun wurde wichtiges Wissen zum Thema Viertel-Regelung und Steuervorteile bei E-Dienstwagen geteilt. In diesem Bereich beantworten wir Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. 

Was ist der geldwerte Vorteil eines Elektrodienstwagens? 

Bei der Steuererklärung musst du nur 0,25 Prozent des Neuwagenwerts als geldwerten Vorteil angeben. Für Fahrer/innen von Elektro-Dienstwagen mit einem Neupreis ab 70.000 Euro werden pauschal 0,5 Prozent angesetzt.  

Wer zahlt den Strom bei einem E-Firmenwagen? 

Den Strom beim E-Firmenwagen zahlt im Normalfall der Arbeitgeber. Sofern die Ladekosten des Dienstwagens nicht direkt vom Unternehmen erstattet, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, mindern die Pauschalbeträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenversteuerung. 

Fazit

Arbeitnehmer/innen, die von ihren Arbeitgeber/innen ein Elektroauto als Dienstfahrzeug gestellt bekommen, profitieren von niedrigeren Steuern im Vergleich zu Verbrennern. Gleichzeitig wird das Elektroauto oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeug dank der mittlerweile großen Auswahl an Modellen immer attraktiver. 

Bis zu einem Kaufpreis von 70.000 Euro werden für Elektroautos lediglich 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuert. Auch dann, wenn der Bruttolistenpreis des Elektroautos höher ist, gilt noch immer eine Vergünstigung von 0,5 Prozent. Zu diesen Bedingungen soll die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 gewährleistet sein.  

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